# § 3 Anerkennungsurkunde Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält 1.die Bezeichnung der anerkennenden Behörde, 2.Ort und Datum der Anerkennung, 3.Namen und Sitz des Vereins, 4.die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, 5.Dienstsiegel und 6.Unterschrift.