# KOSTENBEITRAGSV **Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Festsetzung des Kostenbeitrags](§1.md) - [§ 2 Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen](§2.md) - [§ 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen](§3.md) - [§ 4 Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten](§4.md) - [§ 5 Behandlung hoher Einkommen](§5.md) - [§ 6 Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige](§6.md)