# § 3 Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile: 1.Tiergesundheit und Tierschutz, 2.Funktionelle Klauenpflege, 3.Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde. (2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.