# INSOGELDEINZPV **Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen](§1.md) - [§ 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung](§2.md) - [§ 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung](§3.md) - [§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse](§4.md) - [§ 5 Fälligkeit und Zahlung](§5.md) - [§ 6 Inkrafttreten](§6.md)