# HWREINTRV **Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Gegenstand](§1.md) - [§ 2 Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind](§2.md) - [§ 3 Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen](§3.md) - [§ 4 Antrag](§4.md) - [§ 5 Übergangsregelung](§5.md) - [§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§6.md)