# § 14 Prüfungsbereiche Die Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten, 2.Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken, 3.Hörsystemanpassung und Patientenberatung, 4.Servicemaßnahmen sowie 5.Wirtschafts- und Sozialkunde.