# § 47 Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin (1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer 1.die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und 2.die Bachelorthesis bestanden hat. (2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.