# § 20 ECTS-Leistungspunkte (1) Je Semester erwerben die Studierenden 30 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS-Leistungspunkte). (2) Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. (3) Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums werden 180 ECTS-Leistungspunkte benötigt.