# § 13 Prüfungsbereiche Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Herstellen von Glasapparaten“, 2.„Bearbeiten von Halbzeugen“, 3.„Technologie im Glasapparatebau“, 4.„Herstellungsprozesse“ sowie 5.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.