# GEWSCHG **Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen](§1.md) - [§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung](§2.md) - [§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen](§3.md) - [§ 4 Strafvorschriften](§4.md)