# § 8 Schuldner der Mautgebühr Schuldner der Mautgebühr (Schuldner) ist, wer 1.über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt, 2.das Fahrzeug führt, 3.Halter des Fahrzeuges ist. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.