# § 24 Organe (1) Die Organe der Deutschen Welle sind: 1.der Rundfunkrat, 2.der Verwaltungsrat, 3.der Intendant. (2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat. (3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.