# § 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen. (2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere: 1.Einrichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung; 2.Erwerb von Realien zur deutschen Geschichte sowie deren Inventarisierung, Dokumentation und erforderlichenfalls Restaurierung; 3.Wechselausstellungen, museumspädagogische Vermittlung, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen; 4.Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek; 5.Forschung und Veröffentlichungen; 6.Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug.