# DECHWETTBABKV **Verordnung zum deutsch-schweizerischen Abkommen über Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Verwendung, Schutz und Vertraulichkeit von Informationen](§1.md) - [§ 2 Inkrafttreten](§2.md)