# CHEMIKAUSBERPROBV **Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 3 Teil 2 der Abschlussprüfung](§3.md) - [§ 5 Übergangsregelung](§5.md)