# BZKJBGEBV **Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Erhebung von Gebühren](§1.md) - [§ 2 Höhe der Gebühren](§2.md) - [§ 3 Inkrafttreten](§3.md)