# BMELBGEBV **Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen](§1.md) - [§ 2 Höhe der Gebühren und Bestimmung der Auslagen](§2.md) - [§ 3 Zeitgebühr](§3.md) - [§ 4 Entstehung der Gebührenschuld bei Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes, die Sortenzulassung, die Verlängerung der Sortenzulassung und die Eintragung eines weiteren Züchters](§4.md) - [§ 5 Prüfungsgebühren](§5.md) - [§ 6 Jahresgebühren, Überwachungsgebühren](§6.md) - [§ 7 Übergangsvorschrift](§7.md) - [§ 8 Inkrafttreten](§8.md)