# § 2 Aufgaben Das Zentrum für Krebsregisterdaten hat folgende Aufgaben: 1.die Zusammenführung und die Prüfung der von den Krebsregistern nach § 5 Absatz 1 übermittelten Daten nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 1, 2.die Erstellung eines Datensatzes nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 2, 3.die Durchführung von Studien und Analysen nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 3 zu wesentlichen Fragen des bundesweiten Krebsgeschehens, 4.die Mitarbeit in Gremien und Organisationen nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 4, 5.die Zusammenarbeit mit den Krebsregistern nach Maßgabe des § 7, 6.die Förderung der wissenschaftlichen Nutzung der beim Zentrum für Krebsregisterdaten vorliegenden Daten nach Maßgabe des § 8, 7.den Aufbau und die Pflege eines öffentlichen Verzeichnisses nach Maßgabe des § 9, 8.die Einrichtung einer zentralen Antrags- und Registerstelle nach Maßgabe des § 10, 9.die Berichterstattung zum Krebsgeschehen nach Maßgabe des § 11, 10.die Erstellung eines Berichts über die Erfahrungen mit der bundesweiten Erfassung von Krebsregisterdaten nach Maßgabe des § 12.