# § 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss 1.mindestens 15 Jahre alt sein und 2.Folgendes vorweisen können: a)einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz  2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder b)einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.