# BERGARBWOF_GDV **Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zumutbare Bedingungen für eine Weiterbeschäftigung im Kohlenbergbau zur Erhaltung der Wohnungsberechtigung](§1.md) - [§ 2 Geltung in Berlin](§2.md) - [§ 3 Geltung im Saarland](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)