# BEIRATSV **Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Errichtung des Beirates](§1.md) - [§ 2 Mitglieder des Beirates](§2.md) - [§ 3 Berufung und Dauer der Mitgliedschaft](§3.md) - [§ 4 Aufgaben des Beirates](§4.md) - [§ 5 Geschäftsordnung](§5.md) - [§ 6 Geschäftsführung](§6.md) - [§ 7 Inkrafttreten](§7.md)