# BAUPGP_ZANERKV **Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen für die Anerkennung](§3.md) - [§ 4 Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle](§4.md) - [§ 5 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle](§5.md) - [§ 6 Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle](§6.md) - [§ 7 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle](§7.md) - [§ 8 Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle](§8.md) - [§ 9 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle](§9.md) - [§ 10 Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle](§10.md) - [§ 11 Antrag und Antragsunterlagen](§11.md) - [§ 12 Widerruf und Erlöschen](§12.md) - [§ 13 Inkrafttreten](§13.md)