# § 7 Bauvorlagen beim Vorbescheid (1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. (2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.