# AUSLZUSTV_2024 **Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Regelungsgegenstand](§1.md) - [§ 2 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte](§2.md) - [§ 3 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte](§3.md) - [§ 4 Übergangsregelung](§4.md) - [§ 5 Evaluation](§5.md) - [§ 6 Inkrafttreten](§6.md)