# ANRV_2023 **Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Anzurechnendes Einkommen](§2.md) - [§ 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen](§3.md) - [§ 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen](§4.md) - [§ 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen](§5.md) - [§ 6 Inkrafttreten](§6.md)