# § 6 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Bodennutzungshaupterhebung sind: 1.die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m, 2.in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.