# EHV_2030_2 **Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen](§3.md) - [§ 4 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen](§4.md) - [§ 5 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr](§5.md) - [§ 6 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr](§6.md) - [§ 7 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr](§7.md) - [§ 8 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel](§8.md) - [§ 9 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel](§9.md) - [§ 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans](§10.md) - [§ 11 Versteigerung](§11.md) - [§ 12 Erhebung von Bezugsdaten](§12.md) - [§ 13 Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik](§13.md) - [§ 14 Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage](§14.md) - [§ 15 Einheitliche Anlage](§15.md) - [§ 16 Befreiung von Kleinemittenten](§16.md) - [§ 17 Form und Inhalt des Antrags](§17.md) - [§ 18 Gleichwertige Maßnahme](§18.md) - [§ 19 Ausgleichsbetrag](§19.md) - [§ 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen](§20.md) - [§ 21 Erlöschen der Befreiung](§21.md) - [§ 22 Öffentlichkeitsbeteiligung](§22.md) - [§ 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung](§23.md) - [§ 24 Anwendungsbeschränkungen](§24.md) - [§ 25 Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche](§25.md) - [§ 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz](§26.md) - [§ 27 Einlagerer](§27.md) - [§ 28 Ermittlung der Brennstoffmenge](§28.md) - [§ 29 Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels](§29.md) - [§ 30 Ermittlung des Anteilsfaktors](§30.md) - [§ 31 Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern](§31.md) - [§ 32 Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung](§32.md) - [§ 33 Verwendung der Sicherheitsleistung](§33.md) - [§ 34 Aufhebung der Beleihung](§34.md)