# BMFSTRUBVFPAKTV **Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Bundeszentralamt für Steuern](§1.md) - [§ 2 Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Straf- und Bußgeldverfahren in der Zollverwaltung](§2.md) - [§ 3 Außerkrafttreten](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)