# DATRAGEBV **Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich und Gebührenerhebung](§1.md) - [§ 2 Entstehung der Gebührenschuld](§2.md) - [§ 3 Gebührenschuldner](§3.md) - [§ 4 Befreiung von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen](§4.md) - [§ 5 Höhe der Grundgebühr](§5.md) - [§ 6 Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung](§6.md) - [§ 7 Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse](§7.md) - [§ 8 Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Antrags](§8.md) - [§ 9 Erstattung von Auslagen](§9.md) - [§ 10 Höhe der Gebühr für Schulungen](§10.md) - [§ 11 Gebührenerhöhung und -ermäßigung](§11.md) - [§ 12 Anwendung des Bundesgebührengesetzes](§12.md) - [§ 13 Inkrafttreten](§13.md)