# BFAAG **Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts](§1.md) - [§ 2 Aufgaben des Bundesamts](§2.md) - [§ 3 Aufsicht](§3.md) - [§ 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst](§4.md) - [§ 5 Wahl des Personalrats](§5.md) - [§ 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen](§6.md) - [§ 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin](§7.md) - [§ 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte](§8.md) - [§ 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen](§9.md) - [§ 10 Aufbauzulage](§10.md)