# AMPV **Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anforderungen an einzureichende Unterlagen](§1.md) - [§ 2 Besondere Vorschriften bei Arzneimitteln, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt sind](§2.md) - [§ 3 Inkrafttreten](§3.md)