BAPOErmÜVBAPOErmÜV2025-11-25BGBl. I2025, Nr. 288Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit


(+++ Textnachweis ab: 29.11.2025 +++)

BAPOErmÜVEingangsformel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 47 Absatz 3 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129):

BAPOErmÜV§ 1Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen

Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für alle zum Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit gehörenden Dienststellen wird ermächtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.

BAPOErmÜV§ 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.