# EPPSG **Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale](§1.md) - [§ 2 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung, Antragserfordernis](§2.md) - [§ 3 Finanzierung aus Bundesmitteln](§3.md) - [§ 4 Nichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz](§4.md) - [§ 5 Verzicht auf Rückforderungen](§5.md) - [§ 6 Rechtsweg](§6.md) - [§ 7 Inkrafttreten](§7.md)