# § 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Ausführen eines Kundenauftrags, 2.Ausführen von Ausbauarbeiten, 3.Ausführen von Dämmarbeiten sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.