# LUFTVODV_259 **Zweihundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.