# LMBVV **Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens](§3.md) - [§ 4 Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder](§4.md) - [§ 5 Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder](§5.md) - [§ 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden](§6.md) - [§ 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke](§7.md) - [§ 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln](§8.md) - [§ 9 Straftaten](§9.md) - [§ 10 Ordnungswidrigkeiten](§10.md) - [§ 11 Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung](§11.md)