# ยง 10 Fortsetzung der Berufsausbildung Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin kann ab dem dritten Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf zumKraftfahrzeugmechtroniker und zur Kraftfahrzeugmechtronikerinnach dieser Verordnung fortgesetzt werden.