# KFZ-EEV **Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung](§2.md) - [§ 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei](§3.md) - [§ 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz](§4.md) - [§ 5 Inkrafttreten](§5.md)