# INTBESTG **Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 2 Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr](§2.md) - [§ 3 Auslandstaten](§3.md)