# § 22 Hauptzollamt Koblenz Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie 2.den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.