# GUAMKFLAUSBV **Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes](§1.md) - [§ 2 Dauer der Berufsausbildung](§2.md) - [§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan](§3.md) - [§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild](§4.md) - [§ 5 Ausbildungsplan](§5.md) - [§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt](§6.md) - [§ 7 Inhalt von Teil 1](§7.md) - [§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1](§8.md) - [§ 9 Inhalt von Teil 2](§9.md) - [§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2](§10.md) - [§ 11 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen](§11.md) - [§ 12 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften](§12.md) - [§ 13 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel](§13.md) - [§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde](§14.md) - [§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung](§15.md) - [§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung](§16.md) - [§ 17 Inhalt von Teil 2](§17.md) - [§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2](§18.md) - [§ 19 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen](§19.md) - [§ 20 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften](§20.md) - [§ 21 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel](§21.md) - [§ 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde](§22.md) - [§ 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung](§23.md) - [§ 24 Mündliche Ergänzungsprüfung](§24.md) - [§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§25.md)