# § 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente (1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen. (2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1.Selbstkompetenz, 2.Methodenkompetenz, 3.Fachkompetenz, 4.Sozialkompetenz sowie 5.Führungs- und Managementkompetenz. (3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.