# BP_DFORTBV **Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses](§1.md) - [§ 2 Zulassungsvoraussetzungen](§2.md) - [§ 3 Gliederung der Prüfung](§3.md) - [§ 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“](§4.md) - [§ 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“](§5.md) - [§ 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“](§6.md) - [§ 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“](§7.md) - [§ 8 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“](§8.md) - [§ 9 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“](§9.md) - [§ 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen](§10.md) - [§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen](§11.md) - [§ 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote](§12.md) - [§ 13 Zeugnisse](§13.md) - [§ 14 Wiederholen der Prüfung](§14.md) - [§ 15 Übergangsregelung](§15.md) - [§ 16 Inkrafttreten](§16.md)