# BMVI-WS-BGEBV **Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen](§1.md) - [§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen](§2.md) - [§ 3 Zeitgebühr](§3.md) - [§ 4 Übergangsvorschrift](§4.md) - [§ 5 Inkrafttreten](§5.md)