# § 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale (1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt. (2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind: 1.der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten, 2.die Rechtsform des Betriebes, 3.die Waldfläche.