# LUFTVODV_251 **Zweihunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.