# LUFTVODV_246 **Zweihundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Giebelstadt)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.