# HINSCHGOWIZUSTV **Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz](§1.md) - [§ 2 Inkrafttreten](§2.md)