# BANERKV_2016 **Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Zuständige Behörde](§2.md) - [§ 3 Antrag](§3.md) - [§ 4 Anerkennung als notifizierte Stelle](§4.md) - [§ 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle](§5.md) - [§ 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen](§6.md) - [§ 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle](§7.md) - [§ 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle](§8.md) - [§ 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen](§9.md) - [§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle](§10.md) - [§ 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten](§11.md) - [§ 12 Befugnis der notifizierten Stelle](§12.md) - [§ 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten](§13.md) - [§ 14 Widerruf der erteilten Befugnis](§14.md) - [§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§16.md)