# LMIDV **Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen](§2.md) - [§ 3 Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen](§3.md) - [§ 4 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben](§4.md) - [§ 4 Erweiterte Nährwertkennzeichnung](§4.md) - [§ 4 Herkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch](§4.md) - [§ 5 Verkehrs- und Abgabeverbote](§5.md) - [§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten](§6.md) - [§ 7 Übergangsvorschrift](§7.md)